Recht & TechnikVeröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt verbindlich ab dem 28. Juni 2025 für den elektronischen Geschäftsverkehr.
- Reine B2B-Shops und Kleinstbetriebe mit unter zehn Mitarbeitern und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Pflichten ausgenommen.
- Die technische Basis bildet der europäische Standard EN 301 549, der sich an den WCAG-Kriterien der Stufe AA orientiert.
- Barrierefreiheit betrifft den gesamten Kaufprozess: Navigation, Produktauswahl, Formulare, Kontraste und die Bezahlung.
- Eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit wird für betroffene Shops zur Pflicht.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Shops genau?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Shops setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und macht Barrierefreiheit für digitale Dienstleistungen zur gesetzlichen Pflicht. Ziel ist es, Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder Hörschäden die selbstständige Nutzung des Internets zu ermöglichen. Für Sie als Shopbetreiber bedeutet das: Ihr gesamter Verkaufskanal muss technisch und inhaltlich ohne fremde Hilfe bedienbar sein.
Bislang galten solche strengen Regeln vor allem für Behörden und öffentliche Einrichtungen. Mit dem Gesetz wechselt der Gesetzgeber in den privaten Handelssektor. Wenn Sie Kleidung, Möbel, Lebensmittel oder Handwerksleistungen über das Internet verkaufen, greift das Gesetz unmittelbar in Ihre Shopgestaltung ein.
Der Schutzbereich endet nicht bei der Startseite. Die Vorgaben ziehen sich von der Suchfunktion über den Warenkorb bis hin zur finalen Zahlungsseite und den Bestätigungs-E-Mails. Wenn ein Kunde an einer unbeschrifteten Schaltfläche im Checkout scheitert, liegt bereits ein Verstoß vor.
Gilt das Gesetz für jeden Shop oder gibt es Ausnahmen?
Das Gesetz unterscheidet klar nach Unternehmensgröße und Kundengruppe, sodass nicht jeder gewerbliche Verkäufer gleichermaßen betroffen ist. Das Gesetz befreit sogenannte Kleinstunternehmen von den Vorschriften. Wenn Sie weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweisen, gilt Ihr Betrieb als Kleinstunternehmen.
Erfüllen Sie diese Kriterien, sind Sie rechtlich nicht verpflichtet, Ihren Webshop nach den BFSG-Vorgaben umzubauen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Zugänglichkeit, weil barrierefreie Shops für alle Kunden leichter zu bedienen sind. Zudem betrifft das Gesetz ausschließlich Angebote an Verbraucher (B2C). Ein Shop, der nachweislich nur verifizierte Geschäftskunden (B2B) beliefert, fällt nicht unter die Regulierung.
Wächst Ihr Unternehmen über diese Grenzwerte hinaus, greift die volle Härte des Gesetzes ohne lange Schonfristen. Viele Händler im Einzelhandel bereiten ihre Plattformen deshalb frühzeitig vor, um spätere Umbauten unter Zeitdruck zu vermeiden.
- Mitarbeiterzahl: weniger als 10 Personen (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz: maximal 2 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme: maximal 2 Millionen Euro
- Geschäftsmodell: reiner B2B-Handel ohne Endverbraucher fällt nicht unter das BFSG
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Welche technischen Anforderungen verlangt der Standard EN 301 549?
Der gesetzliche Maßstab stützt sich auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum den bekannten Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf dem Konformitätslevel AA entspricht. Das bedeutet für Entwickler, dass Webseiten vier Grundprinzipien einhalten müssen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
In der Praxis verlangt das vor allem sauberen Programmcode. Tastaturnutzer müssen jede Funktion erreichen können, ohne eine Computermaus zu berühren. Screenreader, die blinden Nutzern Bildschirminhalte vorlesen, sind auf eine korrekte HTML-Semantik angewiesen. Eine Schaltfläche muss im Quelltext als solche definiert sein und darf kein simples DIV-Element sein.
Viele vorgefertigte Themes bei Shopsystemen vernachlässigen diese Standards im Detail. Bei den Nordseehelden programmieren wir Webseiten und Webshops von Grund auf mit sauberem Code, damit solche Fehler gar nicht erst in die Struktur gelangen. Bei der technischen Webentwicklung entscheidet oft die Semantik über die Gesetzeskonformität.
Typische Hürden im Online-Shop: Wo Händler nachbessern müssen
Die meisten Mängel in bestehenden Shops finden sich bei Formularfeldern, Kontrasten und dynamischen Elementen wie Pop-ups oder Dropdown-Menüs. Wer einen Online-Shop erstellen lassen will oder ein bestehendes System pflegt, sollte diese kritischen Stellen zuerst prüfen.
Ein großes Problem sind unzureichende Kontraste zwischen Text und Hintergrundfarbe. Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist für Menschen mit Sehschwäche unlesbar. Ebenso müssen Eingabefelder im Kassenbereich klar beschriftet sein. Wenn ein Kunde ein Feld falsch ausfüllt, muss die Fehlermeldung präzise erklären, was fehlt – und zwar per Text und nicht nur durch einen roten Rahmen.
Auch Produktbilder verlangen Aufmerksamkeit. Jedes relevante Bild benötigt einen präzisen Alternativtext, der das Produkt sachlich beschreibt. Dekorative Schmuckgrafiken hingegen müssen für Screenreader stummgeschaltet werden, um den Lesefluss nicht zu stören.
- Fehlende oder unverständliche Alt-Texte bei Produktbildern
- Zu geringe Farbkontraste bei Texten, Buttons und Icons
- Formulare ohne verknüpfte Labels und mit ungenauer Fehleranzeige
- Kaufprozesse, die sich nicht rein mit der Tabulatortaste steuern lassen
- Cookie-Banner und Overlays, die den Tastaturfokus einfangen oder verdecken
Barrierefreier Checkout: Warum die Bezahlung im Fokus steht
Der Kassenbereich entscheidet darüber, ob ein barrierefreier Einkauf gelingt oder abbricht. Wenn ein Nutzer den Warenkorb füllt, aber die Bezahlart nicht per Tastatur auswählen kann, ist der Shop unbrauchbar. Deshalb schauen Marktüberwachungsbehörden besonders streng auf den Checkout.
Zahlungsdienstleister binden ihre Formulare oft über sogenannte iFrames ein. Diese externen Fenster müssen barrierefrei gestaltet sein. Ist das Formular für die Kreditkarteneingabe nicht mit dem Screenreader kompatibel, fällt die Verantwortung trotzdem auf Sie als Shopbetreiber zurück. Prüfen Sie deshalb genau, welche Schnittstellen Sie nutzen.
Eine barrierefreie Gestaltung verbessert erfahrungsgemäß die gesamte Conversion eines Shops. Ein klar strukturierter Bestellprozess ohne Ablenkungen hilft älteren Kunden ebenso wie Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Kunden am Smartphone.
Verlassen Sie sich bei der Anbindung von Zahlungsarten nicht auf Standardeinstellungen, sondern testen Sie den Ablauf selbst ohne Maus.
Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Pflichtangaben gehören in den Shop
Ähnlich wie bei der Datenschutzerklärung oder dem Impressum auf der Webseite verlangt das Gesetz eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Information muss von jeder Unterseite des Shops aus mit einem Klick erreichbar sein, üblicherweise im Footer.
In der Erklärung legen Sie offen, inwieweit Ihr Shop die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Gibt es Bereiche, die aus triftigen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei sind, müssen Sie diese transparent benennen und begründen. Ein solcher Ausnahmefall liegt etwa vor, wenn eine Umstellung zu einer unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastung führen würde, was jedoch streng nachgewiesen werden muss.
Ein zwingender Bestandteil der Erklärung ist ein Feedback-Mechanismus. Kunden müssen die Möglichkeit haben, festgestellte Barrieren digital zu melden. Zudem gehört ein Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle in die Erklärung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Das Gesetz sieht spürbare Sanktionen vor, um die Durchsetzung zu sichern. Die Überwachung liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese können stichprobenartig Kontrollen durchführen oder Hinweisen von Verbänden und Kunden nachgehen.
Wird ein Verstoß festgestellt, setzt die Behörde eine Frist zur Nachbesserung. Verstreicht diese Frist fruchtlos, droht die Untersagung des Betriebs: Die Behörde kann anordnen, dass der Shop ganz oder teilweise abgeschaltet wird, bis die Mängel behoben sind. Bei schweren oder anhaltenden Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Neben behördlichen Strafen besteht das Risiko von Abmahnungen durch qualifizierte Wirtschaftsverbände oder Mitbewerber. Um Ihren Online-Shop rechtssicher zu machen, sollten Sie den Umbau daher nicht bis zur letzten Woche vor dem Stichtag aufschieben.
Schritt-für-Schritt-Plan für Ihren barrierefreien Shop
Der Weg zum barrierefreien Shop erfordert eine saubere Bestandsaufnahme. Zuerst sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Kleinstunternehmer-Regel fällt. Wenn Sie das Gesetz betrifft, unterziehen Sie Ihren Shop einem Audit nach den WCAG-Kriterien.
Oft zeigt sich bei älteren Systemen, dass die Behebung einzelner CSS- und HTML-Fehler teurer ist als ein sauber geplanter Homepage Relaunch. Wer seinen Onlineshop modernisiert, profitiert von kürzeren Ladezeiten, besserer Auffindbarkeit in Suchmaschinen und einem stabileren Fundament. Das Thema Barrierefreiheit sollte von Anfang an im Pflichtenheft stehen.
Schulen Sie auch Ihre Redakteure und Produktpfleger. Selbst die beste technische Basis nützt wenig, wenn Mitarbeiter neue Produkte ohne Alt-Texte einstellen oder Überschriftenhierarchien im Texteditor willkürlich vergeben. Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess, keine einmalige Checkliste.
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Geschrieben von der Redaktion der Webdesign-Agentur Nordseehelden aus Wilhelmshaven. Preise und Pakete stehen verbindlich auf der Seite Preise, Unternehmensangaben unter Fakten.
