Nordseehelden

Barrierefreie Website nach BFSG

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungssysteme und Bankdienste im Verbrauchergeschäft. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten nicht.

Barrierefreie Website nach BFSG: Prüfung einer Website am Laptop mit Checkliste

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungssysteme und Bankdienste im Verbrauchergeschäft, nicht jede Firmenwebsite. Der Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA. Unsere Prüfung kostet ab 690 € und klärt zuerst, ob Sie überhaupt unter das Gesetz fallen.

Interesse an Barrierefreie Website nach BFSG? Sagen Sie uns, worum es geht. Wir antworten innerhalb eines Werktags mit einer klaren Einschätzung.

Unverbindliches Angebot für Barrierefreie Website nach BFSG anfordern
Preis

690 € Prüfung

zzgl. 19 % USt.

Dauer

1 bis 4 Wochen

Vertragsbindung

keine

Was drinsteckt

Prüfen, ob Sie betroffen sind

Die Ausnahmen sind enger, als viele denken, und hängen an Mitarbeiterzahl, Umsatz und Art des Angebots. Wir klären das zuerst, bevor Aufwand entsteht.

Bestand prüfen

Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Vorlesbarkeit. Automatisch und von Hand, weil Werkzeuge nur einen Teil finden.

Nachrüsten

Meist geht das ohne Neubau. Wo es nicht geht, sagen wir es vorher und rechnen beide Wege durch.

Erklärung erstellen

Die Erklärung zur Barrierefreiheit mit Rückmeldemöglichkeit gehört dazu und wird oft vergessen.

Wer betroffen ist und wer nicht

Das Gesetz zielt auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, nicht auf jede Unternehmensseite. Dazu gehören unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops, außerdem Buchungs- und Ticketsysteme im Personenverkehr sowie Bankdienstleistungen für Verbraucher.

Eine reine Firmenwebsite, die informiert und ein Kontaktformular hat, fällt in der Regel nicht darunter. Sobald darauf verkauft oder gebucht werden kann, ändert sich das Bild.

Für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme bei Dienstleistungen, gemessen an Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz. Bei Produkten gilt sie nicht. Genau an dieser Unterscheidung liegen die meisten Fehleinschätzungen, die uns begegnen.

Eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Lage bekommen Sie nur von einer Rechtsberatung. Was wir liefern, ist eine begründete Einschätzung und die technische Umsetzung.

Was geprüft wird

Der Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA, über die europäische Norm EN 301 549. Die Prüfung läuft in zwei Durchgängen, weil automatische Werkzeuge nur einen Teil der Kriterien überhaupt testen können.

Automatisch geprüft werden Kontrastwerte, fehlende Alternativtexte, Beschriftungen von Formularfeldern, Sprachauszeichnung und die Struktur der Überschriften. Das findet zuverlässig die formalen Fehler.

Von Hand kommt der Teil, den kein Werkzeug beurteilt: ob die Seite vollständig mit der Tastatur bedienbar ist, ob die Reihenfolge beim Durchtabben sinnvoll bleibt, ob ein Alternativtext den Inhalt beschreibt statt „Bild1.jpg“ zu wiederholen, ob ein Screenreader die Seite verständlich vorliest.

Nachrüsten statt neu bauen

In den meisten Fällen ist kein Neubau nötig. Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Formulare korrekt beschriften, die Tastaturbedienung reparieren: Das sind Eingriffe im Bestand, keine Grundsanierung.

Wo es nicht geht, sagen wir es. Das kommt bei Baukastenseiten vor, deren Vorlage sich an den entscheidenden Stellen nicht ändern lässt, und bei Seiten, deren Aufbau die Bedienreihenfolge unbrauchbar macht. Dann rechnen wir beide Wege durch und legen Ihnen die Zahlen hin. Der zweite Weg ist ein Neubau über unser Webdesign für Unternehmen.

Zum Abschluss gehört die Erklärung zur Barrierefreiheit mit einer Rückmeldemöglichkeit. Sie wird häufig vergessen und ist der Teil, der von außen am schnellsten auffällt. Welche Pflichtangaben sonst noch auf die Seite gehören, steht im Ratgeber rechtssichere Website.

Warum wir grundsätzlich barrierearm bauen

Auch bei Seiten, die nicht unter das Gesetz fallen. Ausreichende Kontraste helfen jedem, der draußen aufs Handy schaut. Beschriftete Formularfelder verhindern Falscheingaben. Eine saubere Überschriftenstruktur ist gleichzeitig das, was Suchmaschinen zur Orientierung brauchen.

Das ist kein Aufpreis, sondern Handwerk, genau wie responsives Webdesign. Nachrüsten ist teurer als von Anfang an richtig bauen, und zwar deutlich. Bei bestehenden Seiten verbinden wir die Prüfung gern mit einer Analyse, wie wir die bestehende Website verbessern können.

Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Webdesign-Entwurf für Ihren Betrieb in Wilhelmshaven und Umgebung

Sie müssen keine Katze im Sack kaufen. Wir bauen Ihnen einen Entwurf Ihrer neuen Website, und Sie sehen sich das Ergebnis in Ruhe an, bevor Sie irgendetwas entscheiden. Gefällt er Ihnen nicht, war es das, und Sie haben nichts bezahlt.

  • Entwurf Ihrer neuen Website, gebaut von Hand statt aus dem Baukasten
  • Erst ansehen, dann entscheiden, ohne Verkaufsgespräch
  • Texte und Bilder liefern wir, wenn Sie keine haben
Kostenlosen Entwurf anfordern

Der Entwurf ist kostenlos. Geht die Seite online, beginnt der technische Betrieb mit 12 Monaten Laufzeit. Alle Bedingungen stehen auf der Seite Kostenlose Webseite.

Kostenloser Webdesign-Entwurf von Nordseehelden: Vorschau einer neuen Firmenwebsite für einen Betrieb aus Wilhelmshaven und Umgebung

Häufige Fragen

Gilt das auch für unsere reine Firmenwebsite ohne Shop?

Meist nicht. Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, nicht auf jede Unternehmensseite. Trotzdem bauen wir grundsätzlich barrierearm, weil es die Seite für alle besser bedienbar macht. Eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Lage bekommen Sie nur von einer Rechtsberatung.

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Für Produkte, die vorher auf dem Markt waren, und für bestimmte Dienstleistungsverträge gibt es Übergangsregelungen.

Was kostet die Prüfung?

Ab 690 € netto, abhängig von der Größe der Seite. Darin steckt zuerst die Klärung, ob Sie überhaupt betroffen sind. Wenn dabei herauskommt, dass Sie es nicht sind, ist der Auftrag an dieser Stelle beendet.

Was ist WCAG 2.1 Stufe AA?

Der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte in seiner mittleren von drei Stufen. Er verlangt unter anderem ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Textalternativen für Bilder und Inhalte, die sich ohne Verlust vergrößern lassen.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?

Nein. Diese eingeblendeten Werkzeugleisten beheben die zugrunde liegenden Fehler nicht, sie legen eine Schicht darüber. Betroffene Nutzer lehnen sie überwiegend ab, und rechtlich ersetzen sie eine barrierefreie Umsetzung nicht.

Was passiert, wenn wir betroffen sind und nichts tun?

Die Marktüberwachung kann tätig werden, und Verbraucher sowie Verbände können Verstöße melden. Es drohen Anordnungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und Bußgelder. Zur konkreten Höhe in Ihrem Fall gibt Ihnen nur eine Rechtsberatung Auskunft.

Wie lange dauert die Nachrüstung?

Ein bis vier Wochen, je nach Umfang und danach, ob die Seite technisch änderbar ist. Der Prüfteil ist meist in einer Woche erledigt, die Umsetzung braucht länger.

Muss auch unser Onlineshop barrierefrei sein?

In der Regel ja, Onlineshops im Verbrauchergeschäft gehören zu den erfassten Dienstleistungen. Besonders geprüft werden dabei der Bestellweg, die Formulare und die Fehlermeldungen, weil dort die meisten Hürden sitzen.

Reden wir über Barrierefreie Website nach BFSG

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Sie erfahren, was es in Ihrem Fall kostet und wie lange es dauert.

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