Prüfen, ob Sie betroffen sind
Die Ausnahmen sind enger, als viele denken, und hängen an Mitarbeiterzahl, Umsatz und Art des Angebots. Wir klären das zuerst, bevor Aufwand entsteht.
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungssysteme und Bankdienste im Verbrauchergeschäft. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten nicht.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungssysteme und Bankdienste im Verbrauchergeschäft, nicht jede Firmenwebsite. Der Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA. Unsere Prüfung kostet ab 690 € und klärt zuerst, ob Sie überhaupt unter das Gesetz fallen.
Interesse an Barrierefreie Website nach BFSG? Sagen Sie uns, worum es geht. Wir antworten innerhalb eines Werktags mit einer klaren Einschätzung.
Unverbindliches Angebot für Barrierefreie Website nach BFSG anfordern690 € Prüfung
zzgl. 19 % USt.
1 bis 4 Wochen
keine
Die Ausnahmen sind enger, als viele denken, und hängen an Mitarbeiterzahl, Umsatz und Art des Angebots. Wir klären das zuerst, bevor Aufwand entsteht.
Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Vorlesbarkeit. Automatisch und von Hand, weil Werkzeuge nur einen Teil finden.
Meist geht das ohne Neubau. Wo es nicht geht, sagen wir es vorher und rechnen beide Wege durch.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit mit Rückmeldemöglichkeit gehört dazu und wird oft vergessen.
Das Gesetz zielt auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, nicht auf jede Unternehmensseite. Dazu gehören unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops, außerdem Buchungs- und Ticketsysteme im Personenverkehr sowie Bankdienstleistungen für Verbraucher.
Eine reine Firmenwebsite, die informiert und ein Kontaktformular hat, fällt in der Regel nicht darunter. Sobald darauf verkauft oder gebucht werden kann, ändert sich das Bild.
Für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme bei Dienstleistungen, gemessen an Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz. Bei Produkten gilt sie nicht. Genau an dieser Unterscheidung liegen die meisten Fehleinschätzungen, die uns begegnen.
Eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Lage bekommen Sie nur von einer Rechtsberatung. Was wir liefern, ist eine begründete Einschätzung und die technische Umsetzung.
Der Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA, über die europäische Norm EN 301 549. Die Prüfung läuft in zwei Durchgängen, weil automatische Werkzeuge nur einen Teil der Kriterien überhaupt testen können.
Automatisch geprüft werden Kontrastwerte, fehlende Alternativtexte, Beschriftungen von Formularfeldern, Sprachauszeichnung und die Struktur der Überschriften. Das findet zuverlässig die formalen Fehler.
Von Hand kommt der Teil, den kein Werkzeug beurteilt: ob die Seite vollständig mit der Tastatur bedienbar ist, ob die Reihenfolge beim Durchtabben sinnvoll bleibt, ob ein Alternativtext den Inhalt beschreibt statt „Bild1.jpg“ zu wiederholen, ob ein Screenreader die Seite verständlich vorliest.
In den meisten Fällen ist kein Neubau nötig. Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Formulare korrekt beschriften, die Tastaturbedienung reparieren: Das sind Eingriffe im Bestand, keine Grundsanierung.
Wo es nicht geht, sagen wir es. Das kommt bei Baukastenseiten vor, deren Vorlage sich an den entscheidenden Stellen nicht ändern lässt, und bei Seiten, deren Aufbau die Bedienreihenfolge unbrauchbar macht. Dann rechnen wir beide Wege durch und legen Ihnen die Zahlen hin. Der zweite Weg ist ein Neubau über unser Webdesign für Unternehmen.
Zum Abschluss gehört die Erklärung zur Barrierefreiheit mit einer Rückmeldemöglichkeit. Sie wird häufig vergessen und ist der Teil, der von außen am schnellsten auffällt. Welche Pflichtangaben sonst noch auf die Seite gehören, steht im Ratgeber rechtssichere Website.
Auch bei Seiten, die nicht unter das Gesetz fallen. Ausreichende Kontraste helfen jedem, der draußen aufs Handy schaut. Beschriftete Formularfelder verhindern Falscheingaben. Eine saubere Überschriftenstruktur ist gleichzeitig das, was Suchmaschinen zur Orientierung brauchen.
Das ist kein Aufpreis, sondern Handwerk, genau wie responsives Webdesign. Nachrüsten ist teurer als von Anfang an richtig bauen, und zwar deutlich. Bei bestehenden Seiten verbinden wir die Prüfung gern mit einer Analyse, wie wir die bestehende Website verbessern können.
Sie müssen keine Katze im Sack kaufen. Wir bauen Ihnen einen Entwurf Ihrer neuen Website, und Sie sehen sich das Ergebnis in Ruhe an, bevor Sie irgendetwas entscheiden. Gefällt er Ihnen nicht, war es das, und Sie haben nichts bezahlt.
Der Entwurf ist kostenlos. Geht die Seite online, beginnt der technische Betrieb mit 12 Monaten Laufzeit. Alle Bedingungen stehen auf der Seite Kostenlose Webseite.

Meist nicht. Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, nicht auf jede Unternehmensseite. Trotzdem bauen wir grundsätzlich barrierearm, weil es die Seite für alle besser bedienbar macht. Eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Lage bekommen Sie nur von einer Rechtsberatung.
Seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Für Produkte, die vorher auf dem Markt waren, und für bestimmte Dienstleistungsverträge gibt es Übergangsregelungen.
Ab 690 € netto, abhängig von der Größe der Seite. Darin steckt zuerst die Klärung, ob Sie überhaupt betroffen sind. Wenn dabei herauskommt, dass Sie es nicht sind, ist der Auftrag an dieser Stelle beendet.
Der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte in seiner mittleren von drei Stufen. Er verlangt unter anderem ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Textalternativen für Bilder und Inhalte, die sich ohne Verlust vergrößern lassen.
Nein. Diese eingeblendeten Werkzeugleisten beheben die zugrunde liegenden Fehler nicht, sie legen eine Schicht darüber. Betroffene Nutzer lehnen sie überwiegend ab, und rechtlich ersetzen sie eine barrierefreie Umsetzung nicht.
Die Marktüberwachung kann tätig werden, und Verbraucher sowie Verbände können Verstöße melden. Es drohen Anordnungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und Bußgelder. Zur konkreten Höhe in Ihrem Fall gibt Ihnen nur eine Rechtsberatung Auskunft.
Ein bis vier Wochen, je nach Umfang und danach, ob die Seite technisch änderbar ist. Der Prüfteil ist meist in einer Woche erledigt, die Umsetzung braucht länger.
In der Regel ja, Onlineshops im Verbrauchergeschäft gehören zu den erfassten Dienstleistungen. Besonders geprüft werden dabei der Bestellweg, die Formulare und die Fehlermeldungen, weil dort die meisten Hürden sitzen.
Themen, die in denselben Projekten aufkommen.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Sie erfahren, was es in Ihrem Fall kostet und wie lange es dauert.