
Impressum
Pflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz für jede geschäftsmäßige Seite. Hinein gehören: vollständige Firmierung mit Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, bei eingetragenen Firmen Registergericht und -nummer, bei Umsatzsteuerpflicht die USt-IdNr., bei einigen Berufen zusätzlich Kammer und Berufsbezeichnung.
Es muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Ein Link im Fußbereich genügt. Die Kurzfassung steht im Glossar unter Impressumspflicht.
Datenschutzerklärung
Pflicht nach Artikel 13 DSGVO. Sie muss beschreiben, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, und welche Rechte Besucher haben. Generatoren liefern eine brauchbare Grundlage, treffen aber nie genau Ihre Dienste. Was die DSGVO für Websites bedeutet, fasst das Glossar zusammen.
Kostenloser Webdesign-Entwurf für Ihren Betrieb in Ihrer Region
Sie müssen keine Katze im Sack kaufen. Wir bauen Ihnen einen Entwurf Ihrer neuen Website, und Sie sehen sich das Ergebnis in Ruhe an, bevor Sie irgendetwas entscheiden. Gefällt er Ihnen nicht, war es das, und Sie haben nichts bezahlt.
- Entwurf Ihrer neuen Website, gebaut von Hand statt aus dem Baukasten
- Erst ansehen, dann entscheiden, ohne Verkaufsgespräch
- Texte und Bilder liefern wir, wenn Sie keine haben
Der Entwurf ist kostenlos. Geht die Seite online, beginnt der technische Betrieb mit 12 Monaten Laufzeit. Alle Bedingungen stehen auf der Seite Kostenlose Webseite.

Die häufigsten Abmahngründe
Aus unserer Praxis, grob nach Häufigkeit:
- Google Fonts vom fremden Server statt lokal eingebunden
- Fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum
- Analysewerkzeug läuft vor der Einwilligung
- Karte oder Video ohne vorherige Zustimmung eingebettet
- Bilder ohne Nutzungsrecht verwendet
- Newsletter ohne bestätigte Anmeldung
Shops und Barrierefreiheit
Wer an Verbraucher verkauft, braucht zusätzlich AGB, Widerrufsbelehrung und Preisangaben mit Umsatzsteuer und Versandkosten. Das betrifft jeden Onlineshop, auch einen kleinen.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es trifft vor allem Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen. Ob Ihre Seite betroffen ist, klären wir bei einer Prüfung auf Barrierefreiheit.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Wir richten die Technik richtig ein und liefern Vorlagen für die Texte. Ob Ihre Angaben vollständig sind, kann nur eine Rechtsberatung verbindlich sagen. Bei Shops und Verbrauchergeschäft raten wir ausdrücklich dazu.
Rechtstexte veralten, wenn neue Dienste dazukommen. Prüfen Sie die Datenschutzerklärung deshalb bei jeder Erweiterung, etwa einem neuen Formular oder einer eingebetteten Karte. Welche Inhalte außer den Pflichtangaben auf eine Firmenseite gehören, steht unter Was muss auf eine Homepage?
