Nordseehelden

Rechtssichere Website

Eine rechtssichere Website braucht mindestens ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung, beide von jeder Seite aus erreichbar. Abmahnungen treffen selten die großen Verstöße, sondern fast immer dieselben Kleinigkeiten: fremd geladene Schriften, lückenhafte Angaben, Analyse ohne Einwilligung. Die meisten davon lassen sich in einer Stunde abstellen.

Rechtssichere Website: Laptop mit Impressum und Datenschutzerklärung, daneben ein Gesetzbuch und eine Checkliste

Impressum

Pflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz für jede geschäftsmäßige Seite. Hinein gehören: vollständige Firmierung mit Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, bei eingetragenen Firmen Registergericht und -nummer, bei Umsatzsteuerpflicht die USt-IdNr., bei einigen Berufen zusätzlich Kammer und Berufsbezeichnung.

Es muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Ein Link im Fußbereich genügt. Die Kurzfassung steht im Glossar unter Impressumspflicht.

Datenschutzerklärung

Pflicht nach Artikel 13 DSGVO. Sie muss beschreiben, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, und welche Rechte Besucher haben. Generatoren liefern eine brauchbare Grundlage, treffen aber nie genau Ihre Dienste. Was die DSGVO für Websites bedeutet, fasst das Glossar zusammen.

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Sie müssen keine Katze im Sack kaufen. Wir bauen Ihnen einen Entwurf Ihrer neuen Website, und Sie sehen sich das Ergebnis in Ruhe an, bevor Sie irgendetwas entscheiden. Gefällt er Ihnen nicht, war es das, und Sie haben nichts bezahlt.

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Der Entwurf ist kostenlos. Geht die Seite online, beginnt der technische Betrieb mit 12 Monaten Laufzeit. Alle Bedingungen stehen auf der Seite Kostenlose Webseite.

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Cookies und Einwilligung

Ein Einwilligungsfenster brauchen Sie nur, wenn Sie Dinge einsetzen, die nicht technisch notwendig sind: Analysewerkzeuge, eingebettete Karten und Videos, Werbepixel. Wenn Sie darauf verzichten, brauchen Sie kein Fenster, und das ist meist die bessere Wahl.

Wenn Sie eins brauchen: Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen, und vor der Entscheidung darf nichts geladen werden. Beides wird häufig falsch gemacht. Was ein Seitenbetreiber ohne Einwilligung über Besucher erfährt, steht unter Kann jemand sehen, dass ich auf seiner Website war?

Die häufigsten Abmahngründe

Aus unserer Praxis, grob nach Häufigkeit:

  • Google Fonts vom fremden Server statt lokal eingebunden
  • Fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum
  • Analysewerkzeug läuft vor der Einwilligung
  • Karte oder Video ohne vorherige Zustimmung eingebettet
  • Bilder ohne Nutzungsrecht verwendet
  • Newsletter ohne bestätigte Anmeldung

Shops und Barrierefreiheit

Wer an Verbraucher verkauft, braucht zusätzlich AGB, Widerrufsbelehrung und Preisangaben mit Umsatzsteuer und Versandkosten. Das betrifft jeden Onlineshop, auch einen kleinen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es trifft vor allem Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen. Ob Ihre Seite betroffen ist, klären wir bei einer Prüfung auf Barrierefreiheit.

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Wir richten die Technik richtig ein und liefern Vorlagen für die Texte. Ob Ihre Angaben vollständig sind, kann nur eine Rechtsberatung verbindlich sagen. Bei Shops und Verbrauchergeschäft raten wir ausdrücklich dazu.

Rechtstexte veralten, wenn neue Dienste dazukommen. Prüfen Sie die Datenschutzerklärung deshalb bei jeder Erweiterung, etwa einem neuen Formular oder einer eingebetteten Karte. Welche Inhalte außer den Pflichtangaben auf eine Firmenseite gehören, steht unter Was muss auf eine Homepage?

Häufige Fragen

Was braucht eine rechtssichere Website mindestens?

Ein vollständiges Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und eine Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO, beide von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar. Bei Verkauf an Verbraucher kommen AGB und Widerrufsbelehrung dazu.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Nur, wenn Sie Dienste einsetzen, die nicht technisch notwendig sind, etwa Analysewerkzeuge, eingebettete Karten, Videos oder Werbepixel. Ohne solche Dienste ist kein Einwilligungsfenster nötig.

Was ist der häufigste Abmahngrund bei Firmenwebseiten?

Nach unserer Erfahrung Google Fonts, die vom Google-Server statt vom eigenen Server geladen werden. Danach folgen unvollständige Impressumsangaben und Analysewerkzeuge, die vor der Einwilligung laufen.

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