Was das Gesetz verlangt
Für jede geschäftsmäßige Seite in Deutschland:
- Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz: Firmierung mit Rechtsform, Anschrift, Telefon, E-Mail, bei eingetragenen Firmen Registergericht und -nummer, bei Umsatzsteuerpflicht die USt-IdNr.
- Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO: welche Daten wozu verarbeitet werden, auf welcher Grundlage, wie lange
- Bei Verkauf an Verbraucher zusätzlich: AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten
- Bei Kammerberufen: Kammer, Berufsbezeichnung und das Land, in dem sie verliehen wurde
Was Besucher in den ersten Sekunden suchen
Jemand landet auf Ihrer Seite und entscheidet in wenigen Sekunden, ob er bleibt. Diese vier Fragen muss die Seite oben beantworten, ohne Scrollen:
- Was macht dieser Betrieb? In einem Satz, ohne Werbesprache
- Ist er für mich zuständig? Ort und Umkreis nennen
- Kann ich ihm trauen? Referenzen, Bewertungen, Gesichter
- Wie erreiche ich ihn jetzt? Telefonnummer sichtbar, nicht versteckt
Der Aufbau, der bei Firmenseiten funktioniert
Bewährt hat sich diese Struktur, weil sie jeder Leistung eine eigene Adresse gibt, die Google einzeln finden kann:
- Startseite: Angebot, Ort, Kontakt, Vertrauensbelege
- Eine eigene Seite je Leistung, nicht alle in eine Liste gequetscht
- Über uns: echte Fotos, echte Namen, Geschichte des Betriebs
- Referenzen oder Projekte mit Bildern
- Kontakt mit Formular, Telefon, Adresse, Karte, Öffnungszeiten
- Impressum und Datenschutz im Fußbereich
Was regelmäßig fehlt
Aus der Praxis, in dieser Reihenfolge: Öffnungszeiten. Preise oder wenigstens Preisspannen. Das Einsatzgebiet („wir arbeiten in Friesland und Wittmund"). Und Fotos von echten Menschen aus dem Betrieb statt Stockbildern mit lachenden Models im Businessanzug.
Preise wegzulassen ist die häufigste Entscheidung und meist die falsche. Wer keine Zahl findet, ruft nicht an, um zu fragen. Er klickt weiter zu jemandem, der eine nennt. Eine Spanne mit ehrlicher Erklärung ist besser als Schweigen.
Was nicht draufgehört
Ein Besucherzähler. Ein Gästebuch. Ein automatisch startendes Video mit Ton. Eine Begrüßungsseite, die man erst wegklicken muss. Blinkende Hinweise auf Aktionen von 2019.
Und Google Fonts, die vom Google-Server geladen werden statt vom eigenen. Das ist bis heute der häufigste Abmahngrund bei kleinen Firmenseiten.
